Private- und betriebliche Altersvorsorge
Der Staat verabschiedet sich zunehmend aus der Rentenverantwortung und von Sozialleistungen. Unsere Sozialsicherungssysteme
sind nicht mehr finanzierbar und haben ausgedient. Höchste Zeit ihre Altersabsicherung selbst in die Hand zu nehmen!
Eine immer höhere durchschnittliche Lebenserwartung (im Jahre 2040 liegt sie bei ca.90 Jahren), die Verlagerung von
Arbeitsplätzen ins Ausland, fallende Geburtenraten (auf ein Kind kommen derzeit 2 Rentner) und nicht zuletzt eklatante
politische Fehlentscheidungen in der Vergangenheit sind die Ursachen dafür, dass sich der Staat immer stärker aus dem
einstigen Versorgungssystem verabschieden muss.
Das Rentenalter wird demnächst auf 67 Jahre steigen und die heute unter 40 jährigen
werden aller Voraussicht künftig einem Rentenalter von 70 Jahren gegenüber stehen.
Aus der Rentenkasse wird es für viele dieser Altersgruppen nur noch eine Rente von
ca. 30% des letzten Nettogehalts geben. Diese Aussichten müsste allen Bürgern die Augen dahingehend öffnen, dass man
seinen derzeitigen Lebensstandard nur durch zusätzliche Beiträge in die private und/oder betriebliche Altersversorgung
aufrecht erhalten kann.
Traurig nur, dass die politischen Entscheidungsträger diese sich abzeichnenden
Versorgungslücken vor Augen hatten, jedoch aus politischen Erwägungen heraus die
Wahrheit verleugneten. Für viele Experten kommt ein Gegenlenken zu spät. Das Versorgungssystem müsste grundlegend neu
geordnet werden. Durch Steuervorteile versucht der Staat der in der Sackgasse befindlichen Alters-versorgung auf die Beine
zu helfen. Jedoch nutzt nach Expertenmeinung nur jeder zehnte die Möglichkeit.
Nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorgung (BetrAVG) hat jeder Arbeitnehmer ein Anrecht
darauf, dass bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung über einen steuerlich und
sozialversicherungsrechtlich geförderten Weg für seine Betriebsrente umgewandelt wird.
Darüber muss der Arbeitgeber informieren. Tut er das nicht, drohen ihm Schadenersatzansprüche in nicht geahnter Höhe.
Der Fiskus unterstützt im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge fünf Varianten:
1) Direktzusage
2) Direktversicherung
3) Unterstützungskasse
4) Pensionskasse
5) Pensionsfonds
Welche Variante der Arbeitgeber ins Auge fasst, ist letztlich ihm überlassen. Bietet
ein Unternehmer gar nichts an, bleibt den Arbeitnehmern immerhin der Anspruch auf
eine Direktversicherung. Einzahlungen bis 1752,--€ blieben bei Verträgen vor dem
31.12.2004 sozialversicherungsfrei. Bis dahin entstand lediglich eine Pauschalsteuer
von 20%. Für ab 2005 abgeschlossene Verträge bleiben Einzahlungen bis maximal
2496,--€ steuer- und bis 2008 auch sozialversicherungsfrei. Weitere 1800,--€ können
ab dem 01.01.2005 eingezahlt werden, wenn keine pauschalversteuerte Zusage besteht.
Neben diesen betrieblichen gibt es auch vielfältige private, äußerst rentable Versorgungsmöglichkeiten.
Lassen sie sich durch mich, ihren Finanzberater, informieren!